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Strauchschnitt – Feuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Nieheim hat sich dazu entschieden, eine Übergangslösung bis zum Jahresende, vergleichbar mit der der Stadt Höxter, zu schaffen. Einzelheiten können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welches auch seit einigen Tagen auf der städtischen Homepage steht. Übergangsregelung_Verbrennen_10-12_2022

Bitte weisen Sie die Bürgerinnen und Bürger aber auch bereits jetzt darauf hin, dass für das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich keine Notwendigkeit mehr besteht, da es sich dabei nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz um verwertbare Abfälle handelt. Die Verwertung kann beispielsweise über vorhandene Komposthaufen erfolgen, oder aber auch über die Bio- oder ggf. zusätzliche Biosaisontonne, die monatlichen Wertstoffsammlungen oder das Kompostwerk in Oeynhausen. Bei größeren Mengen kann es auch sinnvoll sein, einen Häcksler zu bestellen.

Ab Januar 2023 werden Ausnahmegenehmigungen nur noch in besonderen Einzelfällen erteilt, in denen die Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Diese Ausnahmegenehmigungen werden dann auch gebührenpflichtig sein. Das Verbrennen durch Privatpersonen dürfte damit ab dem kommenden Jahr komplett wegfallen.

Bei Fragen rufen Sie mich gerne an.

Freundliche Grüße

Im Auftrag 

Sandra Elsner

STADT NIEHEIM

Amt für Bürgerdienste

Marktstraße 28, 33039 Nieheim

Zimmer 2

Telefon: 0 52 74 / 982-131

Telefax: 0 52 74 / 982-200

E-Mail: elsner@nieheim.de

Internet: https://nieheim.de

 

Übergangsregelung_Verbrennen_10-12_2022

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